Im Rahmen der Antragstellung in der BEG ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuzuziehen. Dies gilt für:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Anträge mit einem iSFP-Bonus
- Fachplanung und Baubegleitung
Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines EEE optional.
Ein Energieeffizienz-Experte unterstützt den Antragstellenden bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Vor Antragstellung beim BAFA erstellt der EEE eine technische Projektbeschreibung (TPB) der geplanten Maßnahme und übergibt dem Antragstellenden danach die sogenannte TPB-ID. Diese ID kann bei Antragstellung dann im Antragsformular des BAFA eingegeben werden.
Nach Fertigstellung der Maßnahme erstellt der EEE einen technischen Projektnachweis (TPN). Der TPN bestätigt, dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Nach Fertigstellung der TPN erhält der EEE eine sogenannte TPN-ID, die er dem Antragstellenden übergibt. Die TPN-ID wird beim Einreichen des Online-Verwendungsnachweises beim BAFA vom Antragstellenden abgefragt.